Ausstattung        Startseite

   Hüttenordnung – Vogtlandhütte

·        Die Vogtlandhütte ist eine Selbstversorgerhütte.

·        Der Nutzungsbeginn der Hütte am Anreisetag ist ab 11°° Uhr.

·        Der Verantwortliche für die Nutzung der Hütte wird durch den Hüttenwart bzw. einer legitimierten Person eingewiesen. Er haftet gegenüber der Sektion. Alle Nutzer sind verpflichtet sich mit dem Nutzungsbeginn unverzüglich in das Hüttenbuch einzutragen.

·        Rauchen sowie offenes Licht ist in der gesamten Hütte verboten.

Ausnahmen: Kerzen im Aufenthaltsraum und das Betreiben des Kachelofens nur unter Aufsicht.

·        Der Kachelofen darf nur mit trockenem Holz geheizt werden. Die anfallende Asche ist in den dafür vorgesehenen Behälter zu füllen. Dieser Behälter darf nicht für die Entsorgung von Müll und Speiseresten genutzt werden.

·        Bei Hüttennutzung ist das Licht im Treppenhaus immer brennen zu lassen.

·        Im Erd- und Dachgeschoss befinden sich Feuerlöscher, welche durch Hinweisschilder gekennzeichnet sind. Sie dürfen nicht verstellt werden.

·        Der Balkon dient als zweiter Fluchtweg für das Obergeschoss. Aus diesem Grund darf die Balkontüre nicht verstellt werden. Im Notfall soll die auf dem Balkon gelagerte Leiter zum Abstieg benutzt werden.

·        Das Betreten des Obergeschosses ist nur mit Hütten- oder Hausschuhen gestattet.

·        Die Hüttenlager dürfen nur mit einem Schlaf- oder Hüttenschlafsack genutzt werden.

·        Für die Küchenbenutzung bitten wir Sie, Geschirrtücher mitzubringen.

·        Holz und Kleidungsstücke dürfen nicht an oder auf den Öfen getrocknet werden.

·        Speisereste, nicht verbrauchte verderbliche Lebensmittel, Getränke, Flaschen sowie andere Abfälle sind nach Hüttennutzung wieder mitzunehmen.

·        Haustiere dürfen nicht mit in die Hütte genommen werden.

·        Außerhalb der Hütte ist jeder Gebrauch von Feuer untersagt.

Ausnahme: Grillen auf dem dafür vorgesehenen Platz auf eigene Verantwortung.

Waldbrandwarnstufen III und IV  beachten!

·        Das Überschreiten der Bahngleise ist nur über den Fußgängerübergang zulässig.

Kinder sind besonders auf diese Gefahren hinzuweisen und gegebenenfalls zu beaufsichtigen.

·        Zelten und sonstiges Übernachten außerhalb der Hütte auf dem sektionseigenen Grundstück ist nur mit Genehmigung und gegen Bezahlung erlaubt.

Auf den sich anschließenden Flächen des Staatlichen Forstamtes Schöneck ist das Zelten und sonstiges Übernachten nicht erlaubt.

·        Bitte verhalten Sie sich so, dass die sich in unserer unmittelbaren Nachbarschaft lebenden Wildtiere nicht beunruhigt werden.

·        Vom Vorstand legitimierte Personen haben jeder Zeit Zutritt zu der Hütte.

·        Die Mitnahme von Sportgeräten in die Hütte ist nicht gestattet, diese können im Schuppen abgestellt werden.

·        Für entstandene Schäden am Gebäude, der Einrichtung und den Außenanlagen haftet der Verursacher.

·        Am Nutzungsende ist eine gründliche Reinigung der Hütte durchzuführen.  

·        Das Obergeschoss und die Treppe müssen besenrein sein (in den Lagern sind die Tücher glattzuziehen, die Kissen aufzuschütteln und die Decken ordentlich zusammenzulegen).

·        Die Räume im Untergeschoss sind nass zu wischen (Toiletten, Waschbecken, Konsolen und Spiegel sowie im Küchenbereich die Kücheneinrichtung und -geräte sind zu reinigen).

·        Am Ende der Nutzung erfolgt mit dem Hüttenwart die gemeinsame Abnahme der Hütte. Die Ordnungsmäßigkeit wird im Hüttenbuch bestätigt.

·        Die Räumung der Hütte hat am Abreisetag bis 10°° Uhr zu erfolgen.

Deutscher Alpenverein

Sektion Plauen-Vogtland

Der Vorstand

 Ausstattung        Startseite